Ab dem 31.12.2020 gelten neue EU-Regeln für unbenannte Fluggeräte (Drohnen, Multikopter).
Informationen beruhen auf Angaben auf den Internetseiten des Luftfahrt-Bundesamtes und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Damit soll die EU Drohnenverodnung 2020/2021 umgesetzt werden und die deutsche Regelung von 2017 ablösen.
1. Der Betrieb von Drohnen wird in drei Betriebskategorien unterteilt:
Offen:
Startmasse < als 25 Kilogramm
maximal 120 Meter Flughöhe
innerhalb der Sichtweite des Piloten
kein Transport von gefährlichen Gütern oder Abwurf von Gegenstände
Hinweise zu den Unterkategorien A1-A3 sind hier zu finden
Speziell:
übersteigt das Einsatzspektrum der „offenen“ Kategorie, z. B. beim Betrieb außerhalb der Sichtweite und/oder ab 25 Kilogramm Startmasse.
Zulassungspflichtig:
große und schwere Drohnen, z. B. zur Beförderung von Personen oder gefährlichen Gütern
2. Registrierungspflicht
sind Betreibern von Drohnen der „offenen“ Kategorie
ab 250 Gramm
unter 250 Gramm, wenn sie mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet sind, sofern es sich NICHT um ein Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie handelt,
und von Drohnen der „speziellen“ Kategorie
und müssen sich selbst registrieren
Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
Zulassungspflichtige Drohnen müssen ebenfalls registriert werden.
3. Der neue EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten:
Der Kompetenznachweis wird ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend (bisher: ab mehr als 2 Kilogramm).
In den Unterkategorien A1 und A3 der „offenen“ Kategorie besteht dieser aus einem theoretischen Online-Test auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
Damit wird sichergestellt, dass der Kompetenznachweis in der Breite verpflichtend wird, aber für einfachere Betriebsarten unkompliziert zu erwerben ist.
Für den Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich zum Kompetenznachweis vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium abgeschlossen und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Stelle bestanden werden.
4. Erlaubnis und Genehmigungen:
Der Betrieb von bestimmten Drohnen in der Betriebskategorie „offen“ ist grundsätzlich erlaubnisfrei. Dazu gehören:
Drohnen mit weniger als 25 Kilogramm Startmasse,
die in unmittelbarem Sichtkontakt zum Fernpiloten während des gesamten Fluges, und die entsprechend der Vorgaben in den Unterkategorien A1, A2 und A3 betrieben werden.
Diese Drohnen dürfen ab dem 31. Dezember 2020 in einer Höhe von maximal 120 Metern betrieben werden (bisher: maximal 100 Meter).
Für den Drohnenbetrieb, der von diesen Anforderungen abweicht und dann in der „speziellen“ Kategorie stattfindet, wird eine Betriebsgenehmigung benötigt bzw. alternativ dazu eine Betriebserklärung oder ein Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC) gemäß den neuen EU-Regelungen.
Die Orte, an und über denen der Drohnenbetrieb verboten ist, gelten bis zum Inkrafttreten der nationalen Gesetze grundsätzlich weiterhin. Dazu gehören z. B. Krankenhäuser, Wohngrundstücke oder Naturschutzgebiete.
5. Übergangsbestimmungen:
Um den Übergang in die neuen Regelungen für Drohnenbetreiber zu erleichtern, gelten im kommenden Jahr einige Übergangsbestimmungen.
So gelten beispielsweise durch Landesluftfahrtbehörden erteilte Erlaubnisse sowie nationale Kenntnisnachweise, die bei einer anerkannten Stelle erworben wurden, längstens bis zum 1. Januar 2022 weiter.
Außerdem hat das LBA eine viermonatige Aussetzung der Registrierungspflicht für Betreiber der „offenen“ und „speziellen“ Kategorie verfügt, wenn weiterhin Name und Adresse des Betreibers über eine Plakette an der Drohne angebracht werden. Dies sorgt dafür, dass den Betreibern genügend Zeit bleibt, um sich in den ersten Monaten des Jahres 2021 zu registrieren.
Informationen zu diesen Bestimmungen und den neuen Drohnen-Regelungen werden fortlaufend in den FAQ des LBA aktualisiert.
Auf den Seiten der Europe Aviation Safety Agency sind die englischen Originaldokumente zu finden.